Girokonto für Jugendliche (unter 18 Jahren)
Spätestens mit Beginn der Ausbildung oder des Studiums benötigen Jugendliche ein Girokonto, um ihre Ausbildungsvergütung, BAföG, BAB (Berufsausbildungsförderung) bargeldlos auf das eigene Konto zu erhalten. Aber auch Schüler brauchen bereits ein Konto für einen Ferienjob, denn heutzutage wird weder Lohn noch Gehalt in bar ausgezahlt. Und wenn die Eltern das Taschengeld lieber auch gleich bargeldlos überweisen möchten, dann ist ein Jugendgirokonto bereits ein idealer Anfang, den Umgang mit „bargeldlosem“ Geld zu erlernen.
Verfügbare Jugendgirokonten
Bank & Kontomodell | Konto-gebühren | monatl. Geldeingang? | Dispo Zins p.a. |
Guthaben Zins p.a. |
Vorteile / Besonderes | Online-Antrag |
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comdirect Junior Giro Mindestalter: 7 Jahre |
0,00 € | (ohne Mindesteingang) | Dispo erst ab 18 Jahre! | 0,00 % |
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Postbank Giro start direkt Mindestalter: 7 Jahre |
0,00 € | (ohne Mindesteingang) | Dispo erst ab 18 Jahre! | 0,00 % |
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weiter |
Commerzbank StartKonto Mindestalter: 7 Jahre |
0,00 € | (ohne Mindesteingang) | Dispo erst ab 18 Jahre! | 0,00 % |
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weiter |
Starter-Konto Mindestalter: 14 Jahre |
0,00 € | (ohne Mindesteingang) | Dispo erst ab 18 Jahre! | 0,00 % |
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Letzte Aktualisierung: 21.11.2024
Was sollte man zum Jugendkonto wissen?
Einige Banken und Sparkassen bieten Konten speziell für Jugendliche kostenlos an. Jedoch wird oft ein Mindestalter vorausgesetzt und die Kostenfreiheit beläuft sich nur auf die Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeit. Sobald das erste „richtige“ Geld verdient wird, stellen die Banken das Kindergirokonto auf ein normales Erwachsenen-Girokonto um. Sollte dann bei diesem Girokonto die Kontoführung nicht mehr kostenlos sein, so kann man es immer noch kündigen und die Bank wechseln.
Da Schüler und Jugendliche unter 18 Jahren noch nicht voll geschäftsfähig sind (= beschränkt geschäftsfähig), benötigen sie die Zustimmung der Eltern. Das heißt, das Girokonto wird auf den Namen des Kindes eröffnet und zusätzlich muss ein Erziehungsberechtigter diesem Girokontovertrag zustimmen. Die Legitimation erfolgt in etwa so, wie wenn der Erwachsene selbst ein eigenes Girokonto eröffnen will: Bei Online-Girokonten mittels Post-Ident per Personalausweis oder Reisepass. Für das Kind reicht oftmals eine Kopie der Geburtsurkunde.